e:EQE Discussion Paper

Re: e:EQE Discussion Paper

by - Anonymous -
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Die Österreichische Patentanwaltskammer bedankt sich für die Übermittlung des epi-Diskussionspapiers für die neue e:EQE.

Die Österreichische Patenanwaltskammer schließt sich zwar der prinzipiellen Analyse im Positionspapier an, wonach das „fit to practice“-Kriterium bei der EQE nicht immer gegeben ist. Dies ist einerseits bedingt durch die hohe Teilnehmerzahl und andererseits auch durch die (unserer Meinung nach nicht unbedingt erforderliche) Zielsetzung der gegenwärtigen Prüfung nach einer möglichst einheitlichen Lösung der Prüfungsaufgaben.

Dass die mit der EQE erreichte Qualitätssicherung jedoch „too remote from reality“ sei, ist nicht zutreffend. Tatsächlich erfüllt ein Großteil derjenigen Kandidat*innen, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, hinsichtlich der Kenntnis des EPÜ und PCT auch die in der Praxis geforderten Kriterien, wobei ein gewisser Zeitdruck bei der Prüfung durchaus als Surrogat für die generelle Kenntnis der Grundlagen praxisnah abbilden kann (gut vorbereitete Kandidat*innen sollten idR innerhalb kürzerer Zeit die von ihnen erwarteten Skills abrufen können).

Die bisherige EQE stellt eine große, aber bewältigbare Hürde dar.

Was jedenfalls gesagt werden kann, ist, dass der modulare Vorschlag im vorliegenden Diskussionspapier signifikant weiter von einer Praxisnähe ist, als das bisherige Format. Insbesondere die Streichung des C-Teils (Einspruch) oder das Vorsehen einer „Multiple Choice Questions Prüfung“ („MCQ exam“) wären für eine berufliche Tätigkeit, bei der die Abfassung rechtlich und technisch richtiger Schriftsätze zu komplexen Fragestellungen zentral ist, geradezu absurd und jedenfalls rückschrittlich. Die berufliche Qualifikation eines „European Patent Attorney“ kann mit Sicherheit nicht mit richtigem Ankreuzeln in einem „MCQ exam“ oder Abstottern von vielen kleinen („inkrementen“) Teilprüfungen qualitätsmäßig abgesichert werden. Außerdem werden damit die Antwortmöglichkeiten nur noch weiter in Richtung einer einheitlichen Lösung entwickelt, da nicht angenommen werden kann, dass Kandidat*innen in einem derartigen Kreuzeltest ihr rechtliches Wissen über komplexe Rechtsfragen und dessen Transformation in schriftlich vorgetragene rechtliche Argumente besonders nachweisen können; von der Entwicklung von rechtlich originellen, aber trotzdem richtigen Lösungen ganz zu schweigen.

Schon die „Neuerung“ einer Vorprüfung („pre-exam“) hat im Endeffekt nur die guten Kandidati*innen bestraft, die sich nunmehr nicht nur einmal auf die EQE vorbereiten müssen, sondern zweimal. Da diese Vorbereitung von guten Kandidat*innen in beiden Fällen ernsthaft erfolgt, werden diese zweimal anstatt nur einmal Lernphasen für die EQE gedrängt. Eine weitere „Modularisierung“ verstärkt diesen Trend zur Bestrafung von guten Kandidat*innen, die sich auf die EQE so vorbereiten, dass sie die EQE beim erste Antreten auch schaffen.

Der nunmehr gemachte Vorschlag für eine „modular e:EQE“ ist daher unakzeptabel, nicht zuletzt auch aufgrund des angedachten „Passing“-Regimes, mit den überschießenden Anrechnungsmöglichkeiten.

Eine praxisnähere Prüfung müsste jedoch noch detaillierter auf komplexe Fragestellungen abzielen, für die durchaus auch mehrere Lösungsmöglichkeiten akzeptabel wären und jedenfalls einen mündlichen Teil beinhalten (all dies wird übrigens in der nationalen Patentanwaltsprüfung in Österreich adressiert, was aufgrund der niedrigen Teilnehmeranzahl auch möglich ist).

Dies scheint allerdings bei der EQE aufgrund der großen zu bewältigenden Anzahl an Kandidat*innen praktisch nicht ohne signifikant erhöhtem Aufwand realisierbar zu sein. Allerdings sollte überdacht werden, ob die Anzahl an Wiederholungen unbeschränkt bleibt oder auf eine bestimmte Anzahl von Wiederholungsmöglichkeiten oder gegebenenfalls größere Zeitintervalle abgestellt werden sollte (wenn zB die EQE dreimal hintereinander nicht geschafft wurde, könnte eine Mindestpause für die nächste Wiederholung von 3-5 Jahren angesetzt werden (inkl. signifikant erhöhter Prüfungsgebühr)).

Solange daher kein „praxisnäherer“ Vorschlag vorliegt, sollte die Prüfung im Prinzip in der gegenwärtigen Form beibehalten werden, wobei allerdings auf eine klare Fragestellung bei den einzelnen Aufgaben geachtet werden muss.